Umzug mit Umsicht.
Ärger, Stress und Durcheinander? Mit der richtigen Planung wird ein bevorstehender Wohnungswechsel leichter.
Terminplanung
Wussten Sie schon, dass die meisten Menschen gerne am Monatswechsel umziehen wollen? Wenn der auch noch auf ein Wochenende fällt, sind Leihwagen und Termine bei Speditionen schwer zu bekommen.
Die alte Wohnung muss oft schon Monate vor dem Umzug gekündigt werden. Bereits dann sollten Sie auch den Umzugstermin buchen. Bei der Gelegenheit können Sie bereits Kartons und Packmaterial für alles, was Sie selbst einpacken, bestellen.
Beantragen Sie rechtzeitig Umzugsurlaub bei Ihrem Arbeitgeber.
Auch Mietverträge, Kaution, Haus- und Wohnungsschlüssel, Strom, Gas, Wasser oder Telefon sowie Renovierungsarbeiten sollten Sie früh veranlassen.
Bevor Sie's kalt erwischt: Verbrauchen Sie frühzeitig den Inhalt Ihrer Gefriertruhe und denken Sie beim Einkaufen daran, dass der Kühlschrank beim Umzug abgetaut sein sollte.
Entrümpeln
Im Lauf der Jahre sammelt sich Einiges an, besonders auf dem Dachboden, im Keller und in der Garage. Damit man Platz im Möbelwagen - und damit bares Geld - spart, sollten defekte und unbrauchbare Dinge rechtzeitig vor dem Umzug umweltgerecht entsorgt werden. Chemikalien, Farben, Lösungsmittel, Neonröhren, Batterien etc. gehören als Sonderabfall auf den Recyclinghof.
Für Sachen, die noch zu gebrauchen sind, interessieren sich vielleicht Freunde und Bekannte. Dankbare Abnehmer findet man auch bei karitativen Einrichtungen und über Inserate in Anzeigenblättern. Oder planen Sie mal wieder einen Stand auf dem Flohmarkt!
Einpacken
Wickeln Sie kleine Dinge auffällig farbig ein, damit sie in der Menge des Einpackpapiers nicht übersehen werden.
Schlüssel, Spiegelklammern, Beschläge und anderes Zubehör gehen nicht so leicht verloren, wenn man sie in einer Plastiktüte sorgfältig am dazugehörigen Gegenstand befestigt.
Schubladen bitte nicht mit schweren Dingen füllen und abschließen.
Denken Sie daran, dass jeder Karton getragen werden muss und während des Umzugs den Inhalt schützen soll. Halten Sie das Gewicht in tragbarem Rahmen. Ein Gewicht von 20 Kilogramm sollte nicht überschritten werden.
Direkt vor dem Umzugstag
Legen Sie Dokumente, Werkzeuge und andere wichtige Dinge bereit oder verpacken es übersichtlich.
Sichern Sie Geräte wie Waschmaschine, Flachbildschirm und Computer für den Transport.
Informieren Sie Hausmeister und Nachbarn an beiden Adressen über Ihren Umzug.
Sorgen Sie an beiden Adressen für einen freien Parkplatz.
Gehen Sie mit Ihrer Familie am Vorabend des Umzuges gemütlich essen!
Versicherung
Der Möbelspediteur haftet für Schäden aus der Erfüllung des Umzugsvertrages nach den gesetzlichen Bestimmungen des HGB (Handelsgesetzbuch). Die gesetzlichen Bestimmungen sehen eine Haftungsbegrenzung von € 620,00/m³ vor. Maßgeblich für die Berechnung dieser Haftungsbegrenzung ist der zur Erfüllung des Umzugsvertrages benötigte Rauminhalt.
Die Haftungsbegrenzung kann durch eine Wertdeklaration bei Vertragsabschluss auf den deklarierten Betrag angehoben werden. Maßgeblich ist der Zeitwert des Umzugsgutes. Das ist der Betrag, der bei Anschaffung von Gegenständen gleicher Art und Güte aufgewendet werden muss, wobei Abzüge "neu für alt" zu berücksichtigen sind.
Da eine Haftung des Möbelspediteurs für Schadenereignisse, die trotz Anwendung größter Sorgfalt nicht vermieden konnten, nicht besteht (§ 426 HGB - unabwendbares Ereignis) empfiehlt es sich, weitergehenden Versicherungsschutz über eine Umzugs-Transportversicherung durch Vermittlung des Möbelspediteurs zu erlangen. Hierfür ist eine separate Vereinbarung erforderlich.
Schadenbeispiele für ein unabwendbares Ereignis (nicht abschließend):
Unfall im Tunnel
Bei einem Stau im Tunnel fährt ein Fahrzeug auf die stehenden Fahrzeuge auf. Das im Stau stehende Fahrzeug des Möbelspediteurs brennt aus, der Unfall war unvermeidbar.
Missachtung der Verkehrszeichen
Durch einen anderen Verkehrsteilnehmer, der eine rote Ampel übersehen hat, kommt es zu einem Unfall, bei dem die Möbel auf dem Fahrzeug des Möbelspediteurs beschädigt werden.
Unfall durch Naturgewalten
Infolge widriger Witterungsumstände verunfallt der Möbelwagen samt Ladung. Typische Beispiele sind Orkane oder Lawinenabgänge in den Alpen. Eine Haftung des Möbelspediteurs ist nach Gesetz nicht gegeben.
Übrigens: Umzugskosten werden bei beruflich bedingtem Ortswechsel steuerlich anerkannt.