Stadtbote :: Haftungshinweise

Haftungshinweise

Grundsätzliche Haftung für alle Transporte

Gesetzliche Grundlage der Haftungsregelung ist das Handelsgesetzbuch (HGB), vierter Abschnitt, teilweise in Verbindung mit dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) § 7a für alle Güter,- Möbel- und Umzugstransporte sowie für Kurierfahrten.

Danach haftet der ausführende Kurierunternehmer gegenüber dem Auftraggeber für alle durch Stadtbote an ihn vermittelten Transportaufträge gem. § 425 HGB für die Schäden, die durch Verlust oder Beschädigung des Gutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch Überschreitung der Lieferfristen entstehen.

Im Gütertransport sowie bei Kurierfahrten ist gem. § 431 HGB die durch den Kurierunternehmer zu leistende Entschädigung wegen Verlust oder Beschädigung der gesamten Sendung auf einen Betrag von 8,33 Sonderziehungsrechten (SZR) für jedes Kilogramm des Rohgewichtes der Gesamtsendung, wenn die gesamte Sendung entwertet ist oder nur eines entwerteten Teils der Sendung, wenn nur ein Teil der Sendung entwertet ist, begrenzt.

Dagegen ist die Haftung bei Umzugstransporten gem. § 451 e HGB auf einen Betrag von 620,-- je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt.

Spezifische Haftungsbegrenzung für Kurierfahrten

Für innerdeutsche Beförderungen besteht Haftung für Verlust oder Beschädigung des Gutes über die gesetzlichen Grenzen hinaus gem. nachfolgender Staffel:

  • bis zu 300 kg mit 40 SZR bzw. ca. Euro 50,00 je kg Rohgewicht
  • bvon 301 bis 600 kg mit 20 SZR bzw. ca. Euro 25,00 je kg Rohgewicht
  • bvon 601 bis 1.000 kg mit 10 SZR bzw. ca. Euro 13,00 je kg Rohgewicht

der Sendung oder ihres beschädigten Teiles, im Höchstfall jedoch nur mit bis zu max. Euro 15.000,00 je Schadensfall.

Ab einem Rohgewicht von über 1.000 kg gilt die gesetzliche Haftung von 8,33 SZR.

Die mit Stadtbote zusammenarbeitenden Kurierunternehmer verfügen stets über ausreichenden Versicherungsschutz um die oben beschriebene Haftung gewährleisten zu könnnen.

Bietet Ihnen die gesetzliche Höchsthaftung keinen ausreichenden Schutz, kann eine zusätzliche Transportversicherung auf Grundlage einer schriftlich einzureichenden Wertdeklaration abgeschlossen werden. Die Prämie wird in Abhängigkeit vom jeweiligen Warenwert ermittelt und zzgl. gültiger Versicherungssteuer berechnet. Die Versicherung ist nur für den jeweils beauftragten Transport gültig.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte an.

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