Haftungshinweise

Grundsätzliche Haftung für alle Transporte

Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 – ADSp 2017 – und – soweit diese für die Erbringung logistischer Leistungen nicht gelten – nach den Logistik-AGB 2019. Hinweis: Die ADSp 2017 weichen in Ziffer 23 hinsichtlich des Haftungshöchstbetrages für Güterschäden (§ 431 HGB) vom Gesetz ab, indem sie die Haftung bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung und bei unbekanntem Schadenort auf 2 SZR/kg und im Übrigen die Regelhaftung von 8,33 SZR/kg zusätzlich auf 1,25 Millionen Euro je Schadenfall sowie 2,5 Millionen Euro je Schadenereignis, mindestens aber 2 SZR/kg, beschränken.

DSLV-ADSp-2017

Logistik-AGB_2019_eng

Logistik-AGB_2019_dt

DSLV-ADSp-2017-EN

Spezifische Haftungsbegrenzung für Gütertransporte

Im Regelfall gilt der Haftungshöchstbetrag nach ADSp von 8,33 SZR je Kilogramm Rohgewicht des entwerteten Teils einer Sendung bzw. der entwerteten Gesamtsendung. Dies entspricht abhängig vom jeweiligen Tageskurs ca. Euro 10,00 je Kilogramm.

Bietet Ihnen die Höchsthaftung nach ADSp keinen ausreichenden Schutz, kann eine zusätzliche Transportversicherung auf Grundlage einer schriftlich einzureichenden Wertdeklaration abgeschlossen werden. Die Prämie wird in Abhängigkeit vom jeweiligen Warenwert ermittelt und zzgl. gültiger Versicherungssteuer berechnet. Die Versicherung ist nur für den jeweils beauftragten Transport gültig.

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte an.

Für grenzüberschreitende Transporte ist die Haftung gemäß internationaler Abkommen (CMR) einheitlich auf 8,33 SZR je kg begrenzt.

Spezifische Haftungsbegrenzung für Kurierfahrten

Für innerdeutsche Beförderungen besteht Haftung für Verlust oder Beschädigung des Gutes über die  Grenzen der ADSp hinaus gem. nachfolgender Staffel:

bis zu 300 kg mit 40 SZR bzw. ca. Euro 50,00 je kg Rohgewicht

von 301 bis 600 kg mit 20 SZR bzw. Euro ca. 25,00 je kg Rohgewicht

von 601 bis 1000 kg mit 10 SZR bzw. ca. Euro 13,00 je kg Rohgewicht

der Sendung oder ihres beschädigten Teiles, im Höchstfall jedoch nur mit bis zu max. Euro 15.000,00 je Schadensfall.

Ab einem Rohgewicht von über 1.000 kg gelten die Haftungsregelungen der ADSp (grds. 8,33 SZR je kg Rohgewicht).

Bietet Ihnen die o.g. Höchsthaftung keinen ausreichenden Schutz, kann eine zusätzliche Transportversicherung auf Grundlage einer schriftlich einzureichenden Wertdeklaration abgeschlossen werden. Die Prämie wird in Abhängigkeit vom jeweiligen Warenwert ermittelt und zzgl. gültiger Versicherungssteuer berechnet. Die Versicherung ist nur für den jeweils beauftragten Transport gültig.

Haftungsbegrenzung für Umzugstransporte

Die Haftung der HANSETRANS ist bei Umzugstransporten gem. § 451 e HGB auf einen Betrag von Euro 620,00 je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt.

Über die Möglichkeiten, eine weitergehende Haftung gegen Entgelt zu vereinbaren bzw. eine Transportversicherung abzuschließen, informieren wir Sie gerne. Bitte sprechen Sie uns an.