Umzug von der alten Wohnung in die neue Wohnung
Gerade wenn ein privater Umzug von einer Mietwohnung bzw. einem Mietobjekt in ein anderes stattfindet, kommen vor dem Umzug zusätzliche Aufgaben auf den Mieter zu.
Mietverträge
In der Regel sollte man seine alte Wohnung erst dann kündigen, wenn man den Mietvertrag für die neue Wohnung schon unterschrieben hat. Wichtig ist es bei einer Kündigung, die gesetzlichen Fristen einzuhalten. Diese liegen bei der Kündigung einer Mietwohnung bei drei Monaten. Diese Frist kann allerdings in gegenseitigem Einvernehmen oder durch die Suche eines Nachmieters, der vom Vermieter akzeptiert wird, verkürzt werden. Im Zweifel sollten sie daher rechtzeitig Kontakt zum bisherigen Vermieter aufnehmen.
Streichen und Renovierung der alten und neuen Wohnung
Die Renovierung einer Mietwohnung nach Auszug des Mieters liegt in der Regel in der Verantwortlichkeit des Vermieters. Allerdings müssen Schönheitsreparaturen und kleine Renovierungsarbeiten je nach Mietvertrag und den dort festgesetzten Klauseln vom Mieter vor Übergabe durchgeführt werden. Dazu gehört vor allem auch das Streichen der Wohnung in einer hellen, neutralen Farbe, wenn die in der Wohnung verwendete Wandfarbe von dieser abweicht.
Auch die neue Wohnung sollte optimalerweise vor dem Umzug gestrichen werden, wenn dies gewünscht wird. Auch mit dem Vermieter abzustimmende Umbauten sollten möglichst schon vor dem Umzug durchgeführt werden, da diese in einer „leeren“ Wohnung natürlich deutlich einfacher durchzuführen sind.
Übergabe der alten Wohnung
Beim Auszug, wie auch beim Einzug in ein Mietobjekt, muss eine so genannte Wohnungsübergabe gemacht werden. Basis für die Übergabe der Altwohnung ist das beim Einzug erstellte Übergabeprotokoll, in dem schon eventuell bestehende Mängel festgehalten wurden. Ein solches Übergabeprotokoll sollte dann auch unbedingt während der Übergabe der neuen Wohnung gemeinsam von Mieter und Vermieter aufgesetzt werden. Nach der Übergabe der alten Wohnung entscheidet sich auch, ob die für diese hinterlegte Kaution in Gänze oder aufgrund von Mängeln nur in Teilen zurückgezahlt wird. Bei Streitigkeiten hinsichtlich Kaution, Renovierungen und anderem lohnt es sich im Zweifel, einen Anwalt zu konsultieren oder bei einem Mieterverein vorstellig zu werden und sich dort fachmännisch beraten zu lassen.